Sitzungsdauer u. Behandlungsgebühren:
Da für eine erfolgreiche Hypnosebehandlung bei mir in der
Erstsitzung ein ausführliches Anamnesegespräch stattfindet, um eine ganzheitliche Betrachtungsweise der persönlichen Umstände und der seelischen Befindlichkeiten zu gewährleisten, nehme ich mir dafür
ca. 40-60 Minuten Zeit. Die eigentliche Hypnosesitzung benötigt dann einen ähnlichen Zeitraum.
Sie können also ca. 1,5 bis zu 2 Stunden für Ihre Hypnosesitzung einplanen.
Der Ausgleich (die Behandlungsgebühr)
dafür beträgt: 210,- €
Für evtl. Folgesitzungen, in denen die Wirkung der Behandlung
auf Wunsch oder in selteneren/speziellen Fällen bei Bedarf noch erheblich vertieft und gefestigt werden kann, berechne ich je nach Zeitaufwand nur noch:
100,- € (unter einer Stunde)
120,- € (über einer Stunde)
Ob überhaupt und wie viele Folgesitzungen angezeigt sind,
kann schon im Infogespräch vorab, oder auch während der ersten Sitzung besprochen werden…
(Die oben genannten Preise gelten nicht für die Erstsitzung im Bereich
Rauchfreicoaching)
Termine für Einzelsitzungen:
Terminabstimmung telefonisch oder in einem persönlichen Informationsgespräch, individuell nach Ihren Wünschen.
Gern auch am Samstag oder bis in die Abendstunden.
Haben Sie evtl. noch Fragen,
oder möchten Sie einen Termin vereinbaren?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf!
Rufen Sie mich auf einer der unten abgebildeten Nummern an,
oder nutzen sie das Kontaktformular für einen unverbindlichen und für Sie kostenlosen Rückruf.
Da ich natürlich sehr oft im Gespräch oder einer Hypnosesitzung mit einem Klienten bin, kann ich leider nur in den seltensten
Fällen direkt am Telefon erreichbar sein. Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir auf dem Anrufbeantworter, dem Kontaktformular oder auch per SMS/Email, Ihre Telefonnummer und einen Uhrzeitbereich
angeben, an dem ich Sie am besten erreichen kann. Fast immer kann ich Sie dann zeitnah oder zu der von Ihnen gewünschten Urzeit, zurückrufen...
Aufgrund temporär verordneter jeweils aktueller Infektionsschutzverordnungen erfolgen Behandlungen evtl. nur unter 3G oder 2G Richtlinien mit eventuellem zusätzlichem tagesaktuellen behördlichem Coronatest für Behandler und Klienten.
Weiterhin je nach Bestimmunglage unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen wie 1,5 m Abstand, Handdesinfektion, dem Tragen von FFP2-Mund-Nasen-Schutz und/oder einer ausreichend großen Plexiglasscheibe zwischen Klienten und Behandler.
Da die Räume eine Belüftungsanlage haben, durch welche ständig angenehm temperierte Luft unbemerkt von oben einströmt und nach untern absaugt, ist dadurch zusätzlicher Infektionsschutz gewährleistet.