Aufgrund temporär verordneter jeweils aktueller Infektionsschutzverordnungen erfolgen Behandlungen evtl. nur unter 3G oder 2G Richtlinien mit eventuellem zusätzlichem tagesaktuellen behördlichem Coronatest für Behandler und Klienten.
Weiterhin je nach Bestimmunglage unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen wie 1,5 m Abstand, Handdesinfektion, dem Tragen von FFP2-Mund-Nasen-Schutz und/oder einer ausreichend großen Plexiglasscheibe zwischen Klienten und Behandler.
Da die Räume eine Belüftungsanlage haben, durch welche ständig angenehm temperierte Luft unbemerkt von oben einströmt und nach untern absaugt, ist dadurch zusätzlicher Infektionsschutz gewährleistet.